Störende Störerhaftung July 26, 2012

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Ein grundlegendes Ideal des Hackergedankens ist es, kritische Kommunikationsstrukturen zu dezentralisieren. Je mehr Menschen dazu in der Lage sind, Zugang zu digitaler Kommunikation anzubieten, desto robuster ist das System gegen Kontrolle, Zensur und Angriffe und erreicht mehr Menschen. Das fängt schon beim Internetanschluss an. Der ließe sich relativ einfach weit verbreiten, in dem einfach alle Anschlussinhaber ihre WLANs für die Allgemeinheit öffnen. Technisch ist das keine große Leistung, aber juristisch steht die Angst vor der Störerhaftung der Idee im Weg. Wann immer ein Nutzer eines offenen WLANs justiziablen Unsinn treibt, kann auch der Betreiber des Internetanschlusses dafür mit zur Verantwortung …



Ein grundlegendes Ideal des Hackergedankens ist es, kritische Kommunikationsstrukturen zu dezentralisieren. Je mehr Menschen dazu in der Lage sind, Zugang zu digitaler Kommunikation anzubieten, desto robuster ist das System gegen Kontrolle, Zensur und Angriffe und erreicht mehr Menschen. Das fängt schon beim Internetanschluss an. Der ließe sich relativ einfach weit verbreiten, in dem einfach alle Anschlussinhaber ihre WLANs für die Allgemeinheit öffnen. Technisch ist das keine große Leistung, aber juristisch steht die Angst vor der Störerhaftung der Idee im Weg. Wann immer ein Nutzer eines offenen WLANs justiziablen Unsinn treibt, kann auch der Betreiber des Internetanschlusses dafür mit zur Verantwortung gezogen werden. Er haftet als Störer. Was das bedeutet, wie dieses Konzept der Verantwortungsverteilung auch beim Betrieb anderer Infrastrukturen stören kann und wie theoretische, politische und technische Lösungen des Problems aussehen können, besprechen wir im aktuellen Chaosradio.