Am 3. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil den Einsatz von Wahlcomputern, wie er bisher in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert wurde, untersagt. Im Gespräch mit Tim Pritlove erläutert Ulrich Wiesner, der gemeinsam mit seinem Vater die Verfassungsklage angestrengt hatte, was ihn zu der Klage motiviert hat, welche grundlegende Kritik er gegenüber dem Einsatz von Wahlcomputern vorbringt, was genau das Verfassungsgericht bewertet und gesagt hat, welche Konsequenzen das Urteil für die zukünftige Verwendung von elektronischen Geräten im öffentlichen Wahlprozess hat und welche Problematik die Briefwahl für den Wahlprozess darstellt.